Änderung des Beitragssatzes für die kantonalen Familienzulagen (FAK)

Änderung des Beitragssatzes für die kantonalen Familienzulagen (FAK)

Ab dem 01.01.2024 wird der Beitragssatz für natürlichen oder juristischen Personen, die der kantonalen Ausgleichskasse für Familienzulagen angeschlossen sind 0,51% (0.65% in 2023) der Löhne in der Landwirtschaft, und 2,48% (2.65% in 2023) der Löhne in allen anderen Wirtschaftszweigen festgelegt.