Konkursbetreibung - Änderung zum 1. Januar 2025

Konkursbetreibung - Änderung zum 1. Januar 2025

Das Bundesgesetz über die Bekämpfung des Missbrauchs von Konkursverfahren bringt wichtige Änderungen mit sich, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Dies betrifft alle im Handelsregister eingetragenen Mitglieder. Bei Nichtbezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen wird die Schuld gegenüber der Ausgleichskasse der Betreibung durch Konkurs und nicht mehr durch Pfändung unterworfen. Erfahren Sie mehr darüber