Zentrale Schwerpunkte mit Blick auf die Zukunft
Konkrete Lösungen für mehr Selbstständigkeit
Die Invalidenversicherung (IV) verfolgt einen zentralen Grundsatz: Eingliederung vor Rente. Ihr Ziel ist es, Menschen mit einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung dabei zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit im Alltag oder im Berufsleben zu erhalten oder wiederzuerlangen.
Zu diesem Zweck kann die IV Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um Hilfsmittel, die Einschränkungen infolge einer Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgleichen. Zu den bekanntesten Beispielen gehören Prothesen, Rollstühle, Hörgeräte, Fahrzeuganpassungen oder spezialisierte Computerhilfen für sehbehinderte oder blinde Menschen.
Diese Hilfsmittel erleichtern die Mobilität, die Kommunikation, die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, eine Ausbildung oder die selbstständige Bewältigung des Alltags.
Jeder Antrag wird individuell geprüft. Das Hilfsmittel muss dauerhaft erforderlich sein und zur Eingliederung der versicherten Person beitragen. Die IV übernimmt die Kosten nur dann, wenn die Leistung nicht bereits durch eine andere Versicherung, beispielsweise die Unfallversicherung oder die Militärversicherung, gedeckt ist.
Die IV folgt zudem dem Grundsatz einer einfachen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Versorgung. Ziel ist es, ein Hilfsmittel bereitzustellen, das den Bedürfnissen der versicherten Person wirksam entspricht und gleichzeitig einen verantwortungsvollen Einsatz der Versicherungsmittel gewährleistet.
Eine neue Unterstützung für Familien mit bescheidenem Einkommen
Seit dem 1. Januar 2026 unterstützen die Ergänzungsleistungen für Familien (Familien-EL) Freiburger Haushalte, deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, um bestimmte grundlegende Bedürfnisse zu decken.
Diese neue Leistung reagiert auf eine Situation, mit der viele Familien konfrontiert sind, und verzeichnet bereits ein hohes Antragsvolumen. Sie soll die finanzielle Sicherheit der betroffenen Haushalte stärken und gleichzeitig ihre Selbstständigkeit fördern.
Entdecken Sie in unserer Rubrik « Zu entdecken » einen umfassenden Einblick in die Familien-EL, ergänzt durch ein Erklärvideo.
Wenn die Rente nicht ausreicht
Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) gewährleisten das Existenzminimum, wenn die vorhandenen Einkünfte die notwendigen Lebenshaltungskosten nicht decken. Sie richten sich in erster Linie an Personen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen und deren finanzielle Situation trotz dieser Renteneinkünfte angespannt bleibt.
Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen basiert auf einer individuellen Prüfung der persönlichen Situation. Einkommen, bestimmte gesetzlich anerkannte Ausgaben sowie weitere finanzielle Faktoren werden berücksichtigt, um festzustellen, ob ein Anspruch besteht und gegebenenfalls in welcher Höhe.
Dieses System ist vielen Menschen noch wenig bekannt, bildet jedoch eine wichtige Säule der schweizerischen sozialen Sicherheit. Es ermöglicht zahlreichen Personen, ihre laufenden Ausgaben zu decken und ihre finanzielle Selbstständigkeit zu bewahren.
Ein Erklärvideo ergänzt dieses Thema und vermittelt einen einfachen Überblick über die Funktionsweise der Ergänzungsleistungen.
Ärztinnen, Ärzte und IV: eine wichtige Partnerschaft
Um gesundheitliche Situationen zu verstehen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen, arbeitet die Invalidenversicherung (IV) eng mit den Ärztinnen und Ärzten zusammen. Diese Zusammenarbeit spielt eine zentrale Rolle bei der Begleitung der versicherten Personen.
Mehr als eine Diagnose
Die medizinischen Berichte helfen dabei, funktionelle Einschränkungen zu erkennen, also die konkreten Auswirkungen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf den Alltag, die Ausbildung oder die berufliche Tätigkeit. Diese Informationen unterstützen die IV dabei, den Bedarf und die Möglichkeiten einer Eingliederung zu beurteilen.
Gemeinsam passende Lösungen finden
Ärztinnen und Ärzte sind nicht bloss Übermittler von Informationen. Ihre fachliche Einschätzung trägt dazu bei, jede Situation besser zu verstehen und die geeigneten Massnahmen zu bestimmen.
Durch die Verbindung ihres medizinischen Fachwissens mit demjenigen der IV-Fachpersonen fördert diese Zusammenarbeit die Suche nach Lösungen, die auf den jeweiligen Lebensweg abgestimmt sind.
Diese Partnerschaft trägt zu fundierten, abgestimmten Entscheidungen bei, die auf die Selbstständigkeit der versicherten Personen ausgerichtet sind.
Hinter jedem Dokument steht ein zentraler Dienst
Jedes Dokument – ob Brief, E-Mail oder Formular –, das an die KSVA gesendet wird, durchläuft einen klar definierten Prozess, bevor es die zuständige Stelle erreicht. Dafür verantwortlich ist das Data Management Center (DMC), ein zentraler Dienst, dessen Rolle der Öffentlichkeit oft wenig bekannt ist.
Die Eingangsstelle für Informationen
Das DMC nimmt die an die KSVA gerichteten Dokumente entgegen, sortiert sie und digitalisiert sie. Seine Aufgabe besteht darin, Informationen möglichst rasch verfügbar zu machen, damit die Dossiers ohne Verzögerung bearbeitet werden können.
Neben der Dokumentenverarbeitung ist das DMC auch für die Aktualisierung der Datenbanken der KSVA zuständig. Neue Informationen werden laufend integriert, um die Richtigkeit und Konsistenz der Daten sicherzustellen.
Sicherheit und Effizienz im Alltag
Täglich werden mehrere hundert Briefe und E-Mails verarbeitet. Die Mitarbeitenden achten auf eine hohe Qualität der Dokumentenbearbeitung und wenden gleichzeitig strenge Verfahren zum Schutz der Daten an.
Indem das DMC einen sicheren Informationsfluss zwischen den Versicherten und den verschiedenen Diensten gewährleistet, trägt es direkt zur Qualität und Effizienz der Leistungen für die Freiburger Bevölkerung bei.