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AHVeasy

Arbeitgeber sind verpflichtet, die AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge zu zahlen, indem sie die Kosten mit den Arbeitnehmern teilen. Der massgebende Lohn umfasst alle Einkommen, einschliesslich Gratifikationen und des 13.Monatslohns. Die Arbeitgeber haben die jährlichen Bruttolöhne für eine Endabrechnung zu melden, nachdem sie monatliche oder vierteljährliche Akontozahlungen geleistet haben.

Arbeitgebende und Arbeitnehmende

Hauspersonal

Arbeitgeber, die Hausangestellte einstellen, sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge, einschliesslich der AHV, ab dem ersten Lohnfranken zu melden und zu bezahlen. Sie stellen auch sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge auf alle gezahlten Geld- oder Naturallöhne, einschliesslich der Naturalbezüge, korrekt berechnet werden und dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Vorsorge und Unfallversicherung eingehalten werden. Sie sind für die Registrierung der Angestellten und die Zahlung der Beiträge verantwortlich und garantieren so die soziale Absicherung ihrer Angestellten. 

Hauspersonal

Internationales

Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, die im Ausland arbeiten, sollten die Bedingungen für die Sozialversicherungspflicht in der Schweiz überprüfen und gegebenenfalls Entsendungsbescheinigungen beantragen, um die Schweizer Ansprüche aufrechtzuerhalten.

Internationales

Die Invalidenversicherung (IV) bietet Dienstleistungen an, um Arbeitgeber bei der Eingliederung oder Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt zu unterstützen. Die IV bietet Beratung, finanzielle Unterstützung und Eingliederungsmaßnahmen an, um diese Integration zu erleichtern. Arbeitgeber können so von geeigneten Arbeitskräften profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zur sozialen Eingliederung leisten.

Die IV im Dienste der Unternehmen

Elternzulagen

Der Bund bietet folgende Leistungen an, sofern die Person vor der Geburt des Kindes als Arbeitnehmer oder als selbständigerwerbend gilt: eine eidgenössische Mutterschaftsentschädigung, eine Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter), eine Adoptionsentschädigung sowie eine Entschädigung für die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes. Diese Leistungen unterstützen Familien mit einem Kind, indem sie ihnen bei der Geburt oder Adoption eines Kindes sowie während der Erziehung eine finanzielle Hilfe gewähren.

Der Kanton Freiburg bietet die folgende Leistung an: eine kantonale Mutterschafts- oder Adoptionszulage. Es handelt sich um eine Geldleistung, die bei der Geburt oder Adoption eines Kindes unter acht Jahren die materielle Sicherheit gewährleisten soll.

    Eidgenössische Mutterschaftsentschädigung
    Kantonale Mutterschaftsbeiträge
    Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter)
    Adoptionsentschädigung
    Betreuungsentschädigung

Familienzulagen

Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen Sie umfassen hauptsächlich Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Beträge variieren je nach Kanton, Alter des Kindes und beruflicher Situation. Diese Zulagen werden normalerweise von einer Familienausgleichskasse für Selbstständige und Nichterwerbstätige und über den Arbeitgeber für abhängig Beschäftigte ausbezahlt.

Familienzulagen

Erwerbsausfallentschädigung (EO)

Die Erwerbsausfallentschädigung (EO) in der Schweiz entschädigt den Einkommensverlust während des Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstes sowie bei der Teilnahme an Kursen von Jugend und Sport (J&S) aus. Die Höhe der Entschädigung hängt von der beruflichen Situation der Person vor dem Dienst oder dem Kurs ab. Wenn die Person erwerbstätig war, wird die Entschädigung gemäss ihrem vorherigen durchschnittlichem Einkommen berechnet. Im Gegenteil, für den Fall, dass vor diesem Zeitraum keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde, wird ein Mindestbetrag ausgezahlt.

Erwerbsausfallentschädigung