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Betreuungsgutschriften

Was sind Betreuungsgutschriften?

Betreuungsgutschriften sind Eintragungen in den Individuellen Konten von Personen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen.

Diese Gutschriften in den Individuellen Konten erhöhen die betreffenden AHV- oder IV-Renten.

Wann entsteht ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften?

Betreuungsgutschriften werden gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Räumliche Nähe: Die betreuende Person muss weniger als 30 km von der pflegebedürftigen Person entfernt wohnen oder diese in weniger als einer Stunde erreichen können.
  • Verwandtschaft: Die betreuende Person und die pflegebedürftige Person müssen eng miteinander verwandt sein (Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Schwiegereltern, Kinder).
  • Hilflosigkeit: Die pflegebedürftige Person muss eine Hilflosenentschädigung in leichtem, mittelschwerem oder schwerem Grad erhalten.
  • Erziehungsgutschriften: Die betreuende Person erhält nicht gleichzeitig Erziehungsgutschriften (Kinder unter 17 Jahren).
  • Versicherung: Betreuungsgutschriften können nur Personen gewährt werden, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben. 

Alle genannten Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Was geschieht, wenn sich mehrere Personen um einen kranken Angehörigen kümmern?

Pro pflegebedürftige Person kann nur eine einzige Betreuungsgutschrift pro Jahr ausgerichtet werden. Beteiligen sich zwei oder mehr Personen an der Betreuung, müssen sie die Betreuungsgutschrift gleichzeitig geltend machen. Die Betreuungsgutschrift wird dann unter allen Berechtigten aufgeteilt.

Wie wird die Betreuungsgutschrift geltend gemacht?

Der Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift muss jeweils Ende Jahr von der betreuenden Person direkt bei der kantonalen Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons der pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden.

Die Anmeldung muss sowohl von der betreuenden als auch von der pflegebedürftigen Person unterzeichnet werden.

Merkblatt

1.03 - Betreuungsgutschriften

Formulare

318.270 - Anmeldung für die Anrechnung von Betreuungsgutschriften
318.270.1 - Ergänzungsblatt zur Anmeldung für die Anrechnung von Betreuungsgutschriften