Rückerstattung der Krankheitskosten für Familien
Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Rückerstattung der Krankheitskosten?
Sie können die Erstattung Ihrer Krankheitskosten nur beantragen, wenn diese Kosten nicht bereits von einer anderen Versicherung (wie Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Invaliditätsversicherung usw.) übernommen werden.
Zusammengefasst können Sie einen Antrag auf Erstattung stellen, wenn keine andere Versicherung Ihre Kosten übernimmt.
Welche Kosten werden vergütet?
Wenn Sie Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) beziehen, können Sie zusätzlich zur jährlichen Ergänzungsleistung die Erstattung folgender Kosten beantragen:
- Zahnarztkosten
- Kosten für Hilfe, Pflege und Unterstützung zu Hause oder in Tagesstätten
- Mehrkosten für eine lebensnotwendige Diät
- Transportkosten zur nächstgelegenen Behandlungsstelle
- Kosten für Hilfsmittel (z.B. Miete von Elektrobetten)
- Beteiligung an den Kosten der Krankenkasse (Selbstbehalt und Franchise)
- Ärztlich angeordnete Erholungsaufenthalte oder Kuren
Wo kann ich meinen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen?
Um die Rückerstattung Ihrer Betreuungskosten zu erhalten, müssen Sie Ihren Antrag bei der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg mit dem hier unter liegenden Formular « Krankheitskosten Familien EL » einreichen.
Wichtig
Für Ihren Antrag auf Rückerstattung ist es obligatorisch, das vorgesehene Formular zu verwenden. Ohne das ordnungsgemäss ausgefüllte Formular können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und Ihre Kosten nicht erstatten.
Bitte beachten Sie diese Anweisung, damit Ihr Antrag rasch bearbeitet werden kann.
Innerhalb welcher Frist kann ich die Erstattung der Krankheitskosten beantragen?
Sie können Ihren Antrag auf Erstattung von Krankheitskosten innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsstellung stellen.
Nach Ablauf dieser Frist kann Ihr Antrag nicht mehr berücksichtigt werden. Denken Sie also daran, Ihre Unterlagen umgehend einzureichen.
Können die Kosten auch ohne jährliche Ergänzungsleistungen erstattet werden?
Ja, in diesen Fällen können die Krankheitskosten von der FamEL erstattet werden, wenn sie zu einem Ausgabenüberschuss im Verhältnis zum Einkommen führen, d.h., wenn sie höher sind als der Einkommensüberschuss, der sich aus der FamEL-Berechnung ergibt.
Welches sind die Höchstbeträge für die Vergütung der Kosten?
Die Rückerstattung der Krankheitskosten ist limitiert auf CHF 10'000.00 pro Jahr und pro Familie.
Das bedeutet, dass Sie unabhängig von der Höhe Ihrer Krankheitskosten keine Erstattung über diesen Jahresbetrag hinaus erhalten können.