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Die regionalen ärztlichen Dienste (RAD) stehen den IV-Stellen zur Beurteilung der medizinischen Voraussetzungen des Leistungsanspruchs zur Verfügung. Sie legen die Funktionsfähigkeit der versicherten Person fest, die vernünftigerweise zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder der Tätigkeit im bisherigen Aufgabenbereich von der Person verlangt werden kann. In der medizinischen Beurteilung der einzelnen Fälle sind sie unabhängig. Je nach Situation kann der regionale ärztliche Dienst eigene Untersuchungen durchführen oder zu einem Gutachten durch externe Spezialisten raten.