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Berufliche Eingliederung

Die Eingliederungsmassnahmen haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit von Personen, die aufgrund von Gesundheitsproblemen in berufliche Schwierigkeiten geraten sind, mittels einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt wiederherzustellen, zu erhalten oder zu entwickeln.

Der Ersatz für den Erwerbsausfall, der durch langfristige oder dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht ist und nach beruflichen Eingliederungsmassnahmen bestehen bleibt, kann teilweise von einer Rente kompensiert werden.

Für Jugendliche im Übergang von der Schule zur Ausbildung bietet die IV eine Berufsberatung an. Das Angebot richtet sich gezielt an junge Menschen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in ihren Ausbildungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Zur weiteren Information lesen Sie den nachfolgendenden Flyer Berufsberatung.

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