Reisekosten
Die IV übernimmt Reisekosten, die für die Durchführung medizinischer Massnahmen, Eingliederungs- oder Schulungsmassnahmen als angemessen und notwendig erachtet werden, sowie Reisekosten, die für die Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln erforderlich sind.
Die IV vergütet in der Regel die Fahrkosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
- der versicherten Person
- der notwendigen Begleitperson
- der besuchenden Angehörigen