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Über uns

Aufgaben

"Jeder Person einen angemessenen Lebensstandard garantieren, indem wir die Bestimmungen der sozialen Grundversicherungen anwenden."
(Ausschnitt des Leitbilds der Ausgleichskasse)

"Die Autonomie von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen stärken."
(Ausschnitt des Portraits der IV-Stelle)

Leitbild der Ausgleichskasse

Portrait der IV-Stelle

Wichtige Daten

1925

Der Ursprung der AHV geht bis ins Jahr 1925 zurück, dem Jahr in dem das Schweizer Volk die neuen Artikel 34 quater und 41 ter der Bundesverfassung guthiess. Die Eidgenossenschaft wurde so damit beauftragt, auf dem Gesetzeswege die AHV einzuführen. Die Abgaben aus der Tabaksteuer und den gebrannten Wassern waren zur Finanzierung dieser AHV vorgesehen. Die Weltwirtschaftskrise und die damit verbundene politische Unsicherheit führten jedoch dazu, dass die Einführung der AHV auf die Wartebank geschoben wurde.

1947

Erst am 6. Juli 1947 hiess das Schweizer Volk das Bundesgesetz über die AHV gut, das auf den 1. Januar 1948 in Kraft trat. Die kantonale Ausgleichskasse begann somit ihre Tätigkeit am 1. Januar 1948. Schon vor 1948 bestand eine Kasse, die Unterstützungszahlungen an Militärdienstleistende ausrichtete.

1960

Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung wurde 1959 angenommen, was im darauffolgenden Jahr zur Gründung der IV führte. Die kantonalen IV-Stellen wurden 1995 eingerichtet.

1974

Ab 1974 befinden sich Sitz und Büros der Kasse in Givisiez am Impasse de la Colline 1.
Bis 1973 befanden sie sich in der Stadt Freiburg.

1994

Mit dem neuen Ausführungssgesetz zum Bundesgesetz vom 9. Februar 1994 wurde die AHV-Ausgleichskasse des Kantons Freiburg administrativ der kantonalen Sozialversicherungsanstalt angeschlossen. Diese Anstalt umfasst auch die kantonale Ausgleichskasse für Familienzulagen und die kantonale IV-Stelle.

2019

Bau eines neuen Gebäudes und Rückkehr der kantonalen IV-Stellein in die Einrichtungen der KSVA. Die Abteilungen der KSVA befinden sich alle wieder zusammen.

Logo

ECAS logos

  • Einheit, Solidität und Festigkeit durch die quadratische Form
  • Das fehlende Quadrat schlägt die Öffnung vor
  • Vorgeschlagene Gleichheit in gleich grossen Quadraten
  • Wiedererkennungswert durch Name und Form

Jeder Einheit ist eine Farbe zugeordnet, um eine spezifische Symbolik für jede unserer Dienstleistungen zu erhalten und hervorzuheben.

  • Blau: Logo der KSVA
  • Schwarz: Logo der KSVA-Korrespondenz
  • Grün: Logo der Ausgelichskasse
  • Orange: Logo der IV-Stelle

Verwaltungsrat

  • Philippe Demierre, Staatsrat, President
  • Rose-Marie Rodriguez, Grossrätin, Vizepräsidentin
  • Bernard Bapst, Grossrat, Mitglied
  • Bruno Boschung, Grossrat, Mitglied
  • Claude Brodard, Grossrat, Mitglied
  • Claude Chassot, Vertreter INFRI, Mitglied
  • Jean-Jacques Marti, Vertreter FAV, Mitglied
  • Frédéric Ménétrey, Vertreter FBV, Mitglied
  • Benoît Rey, Grossrat, Mitglied

Geschäftsleitung

  • Nicolas Robert, Direktor der KSVA und Direktor der IV-Stelle
  • Helena Grillon, Direktorin der Ausgleichskasse und stellvertretende Direktorin der KSVA
  • Marie-France Schenker, Leiterin der zentralen Dienste

Organigramm