Invalidenversicherung
Versicherungsbedingungen
In der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Personen sind obligatorisch bei der IV versichert. Staatsangehörige der Schweiz oder der EU- und EFTA-Staaten, die sich früher in der Schweiz aufgehalten haben und ausserhalb der EU oder EFTA wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern.
Früherfassung
Ziel der Früherfassung ist es, die Invalidität von arbeitsunfähigen Personen zu verhindern. Bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 30 Tagen oder bei wiederholten Kurzabsenzen innerhalb eines Jahres infolge gesundheitlicher Beeinträchtigung kann der Fall der IV-Stelle gemeldet werden.
IV-Meldeverfahren
Wer Leistungen der IV in Anspruch nehmen will, muss die Anmeldung mit dem offiziellen Formular, per Post, an die IV-Stelle seines Wohnkantons senden.
Nach Erhalt der Anmeldung informiert die IV-Stelle die betroffene Person über ihre Rechte und Pflichten. Während des Verfahrens haben die betroffene Person oder die Eltern eines minderjährigen Kindes oder sein gesetzlicher Vertreter das Recht, die gesamte Akte einzusehen. Sie sind zudem verpflichtet, wahrheitsgemässe Angaben zu machen.
Unter dem Online Schalter sind alle Anmeldeformulare direkt verfügbar.