Soziale Begleitung für Familien
Was ist die Soziale Begleitung ?
Die soziale Begleitung ist eine konkrete Unterstützung, deren Ziel es ist, die soziale und berufliche Eingliederung zu erleichtern. Ihr Ziel ist es, eine personalisierte Unterstützung anzubieten, die Beratung, Orientierung und Begleitung bei Behördengängen sowie die Umsetzung von Massnahmen zur Förderung der sozialen und beruflichen Eingliederung umfasst.
Wird ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen für Familien gesprochen, informiert die Ausgleichskasse die Familienschalter der betreffenden Gemeinde. Die Familienschalter sind die zuständigen Stellen für die soziale Begleitung. Wenn ein Anspruch besteht, nimmt das Personal des Familienschalters Kontakt mit der Familie auf, um einen Termin zu vereinbaren.
Ziel dieses Termins ist es, die soziale und berufliche Situation des Haushalts zu analysieren, um eine geeignete Begleitung zu organisieren.
Dieses System gewährleistet eine engagierte, auf die Bedürfnisse der Familie ausgerichtete Betreuung und erleichtert den Zugang zu möglichen Unterstützungen.
Wer finanziert der sozialen Begleitmassnahmen?
Die kantonale Ausgleichskasse finanziert die von dem Familienschalter beschlossenen sozialen Begleitmassnahmen. Die Zahlung erfolgt direkt an die Dienstleister, die diese Massnahmen durchführen, gegen Vorlage der Rechnungen. Diese Rechnungen werden von den Familienschaltern weitergeleitet und geprüft.
Kann man die Transportkosten rückerstatten?
Personen, die an einer sozialen Begleitmassnahme teilnehmen, können sich ihre Reisekosten erstatten lassen. Die kantonale Ausgleichskasse übernimmt die Kosten für die direkteste Verbindung zwischen dem Wohnort und dem Ort, an dem die Massnahme stattfindet, grundsätzlich gemäss den tatsächlichen Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der 2. Klasse.
In Ausnahmefällen, in denen die Benutzung eines Privatfahrzeugs erforderlich ist (z. B. aufgrund einer Behinderung, einer grossen Entfernung oder ungünstiger Fahrzeiten), erfolgt die Erstattung gemäss den offiziellen Tarifen, die in den kantonalen Vorschriften zum Abzug von Berufsauslagen (DFIN-Verordnung) festgelegt sind.
Wenn die Person vorübergehend in der Nähe des Ausbildungsortes wohnen muss, können auch die Unterkunftskosten erstattet werden, sofern die in den AHV-Vorschriften festgelegten Sätze eingehalten werden.
Wo kann ich meinen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen?
Um die Erstattung Ihrer Transportkosten zu erhalten, müssen Sie Ihren Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse mit dem hier unter liegenden Formular « Transportkosten Familien EL » einreichen.
Wichtig
Für Ihren Antrag auf Rückerstattung ist es obligatorisch, das vorgesehene Formular zu verwenden. Ohne das ordnungsgemäss ausgefüllte Formular können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und Ihre Kosten nicht erstatten.
Bitte beachten Sie diese Anweisung, damit Ihr Antrag rasch bearbeitet werden kann.
Innerhalb welcher Frist kann ich die Erstattung der Krankheitskosten beantragen?
Sie können Ihren Antrag auf Erstattung der Transportkosten innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Massnahme stellen.