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19 Okt 2023Pauschalabzug verbessert den Lohnvergleich für Menschen mit InvaliditätMehr lesen: Pauschalabzug verbessert den Lohnvergleich für Menschen mit Invalidität »
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Medizinische Massnahmen
Medizinische Massnahmen gelten für Versicherte vor Vollendung des 20. Lebensjahrs. Dabei unterscheidet man zwei Kategorien:
- medizinische Massnahmen, die nicht für die Behandlung der Erkrankung selbst, sondern für die berufliche Eingliederung oder die Eingliederung zur Ausübung der herkömmlichen Arbeit bestimmt sind.
- medizinische Massnahmen für Personen mit einem Geburtsgebrechen (Anhang zur Verordnung über Geburtsgebrechen GgV). Die IV deckt ohne Berücksichtigung der zukünftigen Erwerbsfähigkeit medizinische Massnahmen zur Behandlung eines Geburtsgebrechens ab.