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Formulare

Medizinische Massnahmen

Medizinische Massnahmen gelten für Versicherte vor Vollendung des 20. Lebensjahrs. Dabei unterscheidet man zwei Kategorien:

  • medizinische Massnahmen, die nicht für die Behandlung der Erkrankung selbst, sondern für die berufliche Eingliederung oder die Eingliederung zur Ausübung der herkömmlichen Arbeit bestimmt sind.
  • medizinische Massnahmen für Personen mit einem Geburtsgebrechen (Anhang zur Verordnung über Geburtsgebrechen GgV). Die IV deckt ohne Berücksichtigung der zukünftigen Erwerbsfähigkeit medizinische Massnahmen zur Behandlung eines Geburtsgebrechens ab.
GgV-EDI

Merkblätter

    4.01 - Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
    4.06 - Das IV-Verfahren
    4.16 - Leistungen der Invalidenversicherung (IV) für Kinder und Jugendliche

Formulare

001.003 - Anmeldung für Minderjährige: Medizinische Massnahmen, berufliche Eingliederung, Hilfsmittel
AI-PROC - Vollmacht Datenbekanntgabe