Taggelder
Während der Dauer der IV-Eingliederungsmassnahmen werden Taggelder anstelle des Gehalts entrichtet. Sie sollen es den Versicherten und ihren Familienangehörigen ermöglichen, während der Eingliederungsphase ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie stellen somit neben bestimmten Eingliederungsmassnahmen eine Zusatzleistung dar.
Anspruch auf Taggelder haben Versicherte erst, wenn sie das 18. Altersjahr vollendet haben.