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Ergänzungsleistungen für Familien

Was sind die Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL)?

Die Ergänzungsleistungen für Familien sind eine finanzielle Unterstützung für Familien, die ihre Grundausgaben nicht mit ihrem Einkommen decken können. Diese Unterstützung wird anhand der Differenz zwischen dem Bedarf der Familie und ihrem Einkommen berechnet.

Sie beinhaltet:

  • Eine monatliche finanzielle Hilfe, zur Bezahlung der lebensnotwendigen Ausgaben
  • Die Rückerstattung der Kinderbetreuungskosten (zum Beispiel die Krippe, die Kindertagesstätte)
  • Die Rückerstattung von medizinischen Kosten

Zusätzlich zu dieser finanziellen Unterstützung erhalten die Familien eine individuelle soziale Begleitung durch die Familienberatungsstellen, um ihnen bei der sozialen und beruflichen Integration zu helfen.

    SGF 836.4 - Gesetz über die Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG)
    ASF 2025_081 - Ausführungsreglement zum Gesetz über die Ergänzungsleistungen für Familien (FamELR)

Wer kann die Ergänzungsleistungen für Familien erhalten (FamEL)?

Um den Anspruch dieser Leistung zur erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Seit mindestens einem Jahr in einer Gemeinde des Kantons Freiburg wohnhaft und bei der Einwohnerkontrolle gemeldet sein.
  • Ihren Hauptwohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Kanton Freiburg haben.
  • Dauerhaft mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren zusammenleben.
  • Anerkannte Familienausgaben (wie Wohnen, Lebenshaltungskosten, Grundkrankenversicherung) haben, die höher sind als Ihr berücksichtigtes Einkommen.
  • Kein Nettovermögen besitzen, das höher ist als:
    • CHF 100'000.00 für eine Familie mit einer volljährigen Person
    • CHF 200'000.00 für eine Familie mit zwei oder mehreren volljährigen Personen

💡 Zusammengefasst: Wenn Ihre Grundausgaben Ihr Einkommen übersteigen und Sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Ergänzungsleistungen für Familien. Die Höhe der Leistung hängt von der Differenz zwischen Ihren anerkannten Ausgaben und Ihrem berücksichtigten Einkommen ab.

💡 Bei gemeinsamen Sorgerecht: Jeder Elternteil kann potenziell als anspruchsberechtigt für Leistungen für das Kind anerkannt werden, dessen Sorgerecht zu gleichen Teilen geteilt wird. Das Kind wird bei der Berechnung der Leistungen beider Haushalte berücksichtigt, sofern die Zeit, die das Kind bei jedem Elternteil verbringt, insgesamt gleich ist, jedoch mindestens 40 % bei einem Elternteil beträgt.

Wo stellt man das Gesuch für Ergänzungsleistungen für Familien?

Um die Ergänzungsleistungen für Familien zu erhalten, müssen Sie das offizielle Antragsformular (unten auf dieser Seite verfügbar) ausfüllen. Senden Sie dieses Formular anschliessend an die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg, da diese alle Anträge bearbeitet.

Wie werden die Ergänzungsleistungen für Familien berechnet?

Der jährliche Betrag der Ergänzungsleistungen für Familien entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben (die notwendigen Ausgaben für die Familie) und dem anrechenbaren Einkommen (die für die Berechnung berücksichtigten Einkommen).

Was sind die Kategorien dieser Leistung?

Es bestehen 4 grosse Kategorien von Leistungen unter dem Register Ergänzungsleistungen für Familien:

  • Die jährliche Ergänzungsleistung
    Eine monatliche finanzielle Unterstützung, die sich aus der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und dem Einkommen der Familie berechnet.
  • Die Rückerstattung von Krankheitskosten
    Die Übernahme bestimmter Krankheitskosten für begünstigte Familien.
  • Die Rückerstattung von Kinderbetreuungskosten
    Die Erstattung von Ausgaben für Kinderbetreuung (Krippe, Kindertagesstätte usw.), damit Eltern arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren können.
  • Soziale Begleitung und damit verbundene Kosten
    Eine individuelle Unterstützung durch die kommunalen Familienberatungsstellen, die Familien bei der sozialen und beruflichen Integration sowie bei der Erledigung von Formalitäten hilft.
    Rückerstattung der Krankheitskosten für Familien
    Rückerstattung der Betreuungskosten für Familien
    Soziale Begleitung für Familien

Was sind die anerkannten Ausgaben?

Folgende Ausgaben sind anerkannt:

  • Pauschalbetrag für den Lebensbedarf
  • Miete
  • Gewinnungskosten bis zur Höhe des Bruttoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit
  • Unterhaltskosten für Liegenschaften und Hypothekarzinsen bis zur Höhe des Bruttoeinkommens aus der Liegenschaft
  • Betrag für die obligatorische Krankenversicherung (tatsächliche Prämie oder kantonale Durchschnittsprämie)
  • Beiträge der AHV/IV/EO
  • Unterhaltsbeiträge nach Familienrecht

Wie hoch ist der Lebensbedarf?

Die monatlichen Beträge sind wie folgt (in CHF):

Antragssteller                                                               

20'670.00

Mitglieder der Familie ab 11 Jahren
1tes und 2tes Familienmitglied, pro Person 10'815.00
3tes und 4tes Familienmitglied, pro Person 7'210.00
5tes Familienmitglied und weitere, pro Person 3'605.00
Mitglieder der Familie unter 11 Jahren
1tes Familienmitglied, pro Person 7'590.00
2tes Familienmitglied, pro Person 6'325.00
3tes Familienmitglied, pro Person 5'270.00
4tes Familienmitglied, pro Person 4'390.00
5tes Familienmitglied und weitere, pro Person 3'660.00

Wie hoch ist das Mietzinsmaximum?

Maximale Monatsmieten, die ab dem 1. Januar 2025 für den Kanton Freiburg gelten.

Haushaltsgrösse Region 2 in CHF Region 3 in CHF
1 Person 1'525.00 1'390.00
2 Personen 1'810.00 1'680.00
3 Personen 1'980.00 1'850.00
4 Personen 2'160.00 2'000.00

Maximale Monatsmieten in einer Wohngemeinschaft (Alleinstehende in einer Wohngemeinschaft):

Haushaltsgrösse Region 2 in CHF Region 3 in CHF
1 Person 905.00 840.00

Der maximale Zuschlag für die Miete einer rollstuhlgerechten Wohnung beträgt CHF 6’900.00 pro Jahr.
Die Aufteilung der Gemeinden in die Regionen 2 oder 3 kann auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen eingesehen werden.

Aufteilung der Gemeinden in Regionen

Welche Einkommen werden angerechnet?

Die folgenden Einkünfte werden vollständig/teilweise berücksichtigt:

  • alle Renten (AHV, IV, berufliche Vorsorge, Unfallversicherung, Militärversicherung und ausländische Sozialversicherungen)
  • Vermögenseinkünfte (z. B. Zinsen, Dividenden)
  • Pachtzinsen, Nutzniessung, Miete
  • Unterhaltsbeiträge nach Familienrecht
  • Taggelder der Krankenversicherung, der IV, der Arbeitslosenversicherung oder der Unfallversicherung
  • Periodische Leistungen von Arbeitgebern
  • Hypothetisches Einkommen von CHF 12'500.00 pro Jahr und volljährige Person, die sich nicht in Ausbildung befindet
  • Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit, abzüglich eines Freibetrags von 20 % für den Teil, der das hypothetische Einkommen übersteigt
  • Vermögenswerte und Vermögensanteile, die ein Anspruchsberechtigter abgetreten hat

Wieviel ist das hypothetische Erwerbseinkommen ?

Es wird davon ausgegangen, dass Haushalte über ein Mindesteinkommen verfügen, das von der Zusammensetzung des Haushalts abhängt (hypothetisches Einkommen).
Das hypothetische Einkommen beträgt 12'500 Franken pro Jahr und pro volljährige Person, die sich nicht in Ausbildung befindet.

Welche Vermögenswerte werden berücksichtigt?

Zum Vermögen der Familie gehören:

  • Bewegliche Vermögenswerte (Kapital, Wertschriften, Aktien und Obligationen, Zinsen usw.)
  • Rückkaufswerte von Lebensversicherungen und Leibrenten
  • Kapital aus der 2. - und 3. Säule
  • Anteil am ungeteilten Nachlass
  • Liegenschaften (als Wohnraum genutzt oder nicht, in der Schweiz oder im Ausland)
  • Nachgewiesene Schulden

Welcher Vermögensanteil wird berücksichtigt?

Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen für Familien wird nur ein Teil des Reinvermögens berücksichtigt.
Es wird ein Fünftel (20%) des Reinvermögens berücksichtigt, jedoch nur, wenn dieses Vermögen bestimmte Schwellenwerte überschreitet:

  • 25’000 CHF für eine Familie mit einer volljährigen Person  
  • 40’000 CHF für alle anderen Familienformen (zwei oder mehrere Erwachsene, etc.).

Das bedeutet, dass der Teil des Vermögens, der unter diesen Beträgen liegt, nicht berücksichtigt wird. Nur der über diesen Freibeträgen liegende Überschuss wird bei der Berechnung der Unterstützung berücksichtigt.

Habe ich als Eigentümer Anspruch auf Familien-EL?

Ja, als Eigentümer ist man ebenfalls kompatibel um einen eventuellen Anspruch auf Familien-EL zu erhalten.
Der Wert der Liegenschaft wird um CHF 112'500.00 reduziert, in den folgenden Fällen sogar um 300'000.00:

  • Die Liegenschaft eines Ehepaares wird von einem der Ehepartner bewohnt, während der andere in einem Heim oder Spital lebt.
  • Die Liegenschaft eines Ehepaares wird von einem der Ehepartner bewohnt, der eine Hilflosenentschädigung bezieht.
  • Die Liegenschaft wird von einer alleinstehenden Person bewohnt, die eine Hilflosenentschädigung bezieht.

Zusätzlich wird eine eventuelle Hypothekarschuld vom Wert der Liegenschaft, die sie belastet, abgezogen.

Wie ist der Zahlungsplan für die Ergänzungsleistungen für Familien?

Untenstehend den vorgesehenen Zahlungsplan der Familien-EL für das Jahr 2025

Monat Auszahlung Monat Auszahlung
Januar 07.01.2026 Juli 03.07.2026
Februar 04.02.2026 August 05.08.2026
März 04.03.2026 September 03.09.2026
April 07.04.2026 Oktober 05.10.2026
Mai 06.05.2026 November 04.11.2026
Juni 03.06.2026 Dezember 03.12.2026

Formulare

PCF01 - Anmeldung Familien EL Teil 1
PCF02 - Anmeldung Familien EL Anhang 1 Antragsteller·in
PCF03 - Anmeldung Familien EL Anhang 2 Ehepartner·in, eingetragener Partner·in, Konkubinatspartner·in
PCF04 - Anmeldung Familien EL Anhang 3 Kinder
PCF05 - Anmeldung Familien EL Anhang 4 Grosseltern
PCF06 - Transportkosten Familien EL
PCF07 - Kinderbetreuungskosten Familien EL
PCF08 - Krankheitskosten Familien EL