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Betreuungsentschädigung

Was und für wen ist die Betreuungsentschädigung (BUE)?

Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.

    SR 834.1 - Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (EOG)
    SR 834.11 - Erwerbsersatzverordnung (EOV)

Wann gilt ein Kind gesundheitlich als schwer beeinträchtigt?

Ein Kind gilt als gesundheitlich schwer beeinträchtigt, wenn:

  • eine einschneidende Veränderung seines körperlichen oder psychischen Zustandes eingetreten ist
  • der Verlauf oder der Ausgang dieser Veränderung schwer vorhersehbar ist oder mit einer bleibenden oder zunehmenden Beeinträchtigung oder dem Tod zu rechnen ist.

Was ist der Betreuungsurlaub?

Der Betreuungsurlaub besteht aus maximal 14 Wochen, die mit 98 Taggeldern entschädigt werden. Der Betreuungsurlaub kann am Stück bezogen werden, wochenweise oder an einzelnen Tagen innerhalb von 18 Monaten. Die Anzahl der effektiven Urlaubstage richtet sich nach dem Beschäftigungsgrad.

Wann besteht Anspruch auf diese Entschädigung?

Mindestens ein Elternteil unterbricht seine Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes.

Zum Zeitpunkt des Unterbruchs erfüllt dieser Elternteil der folgenden Kriterien:

  • er ist Arbeitnehmer/in oder selbstständig erwerbend oder
  • bezieht ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung oder
  • ist arbeitsunfähig und bezieht ein Taggeld einer Sozial- oder Privatversicherung oder
  • steht in einem gültigen Arbeitsverhältnis.

Die Regeln für Stief- und Pflegeeltern sind im Merkblatt 6.10 unten auf dieser Seite erläutert.

Wann beginnt der Anspruch?

Der Anspruch des jeweiligen Elternteils auf die Betreuungsentschädigung beginnt am Tag des Unterbruchs der Erwerbstätigkeit für die Betreuung des gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes.

Wann endet der Anspruch?

Der Anspruch auf die Betreuungsentschädigung endet spätestens 18 Monate, nachdem das erste Taggeld bezogen wurde (Rahmenfrist). Er endet vor Ablauf dieser Frist, wenn die 98 Taggelder bezogen wurden. Der Anspruch endet vorzeitig, wenn das Kind nicht mehr gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist oder stirbt. Der Anspruch endet hingegen nicht vorzeitig, wenn das Kind während der Rahmenfrist volljährig wird.

Wie hoch ist die Betreuungsentschädigung?

Die Betreuungsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet. Sie beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches unmittelbar vor dem Bezug Ihrer Urlaubstage erzielt wurde, höchstens aber CHF 220.00 pro Tag.

Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von CHF 8'250.00 und bei Selbständigerwerbenden mit einem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen von CHF 99'000.00 erreicht.

Was ist, wenn Leistungen anderer Sozialversicherungen mit der Betreuungsentschädigung zusammenfallen?

Bezieht der Elternteil bis zum Beginn des Entschädigungsanspruchs ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, obligatorischen Unfallversicherung, obligatorischen Krankenversicherung oder Militärversicherung, geht die Betreuungsentschädigung diesen vor.

Sie entspricht mindestens dem bisher bezogenen Taggeld.

Merkblatt und weitere Informationen

    6.10 - Betreuungsentschädigung
    BSV - Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern

Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache

Die Webseite des BSV bietet Informationen in leicht lesbarer Sprache und Videos in Gebärdensprache. Diese Informationen enthalten nicht unsere kantonalen Besonderheiten, sondern helfen, das System der Sozialversicherungen in der Schweiz zu verstehen.

Informationen in leichter Sprache Informationen in leichter Sprache

Informationen in Gebärdensprache Informationen in Gebärdensprache

Formulare

318.744 - Anmeldung Betreuungsentschädigung
318.745 - Ergänzungsblatt zur Anmeldung Betreuungsentschädigung
318.746 - Folgemeldung Betreuungsentschädigung
318.182 - Gesuch um Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/ÜL/FZ