Behandelnde Ärzte
Die Zusammenarbeit zwischen der IV und den behandelnden Ärzten ist ein wesentliches Element für den Erfolg von Eingliederungsmassnahmen. Die behandelnden Ärzte verfügen über eine umfassende Kenntnis der Krankengeschichte sowie der aktuellen medizinischen Situation ihrer Patienten. Sie stellen die Diagnose und können Aussagen zu Schweregrad, Auswirkungen und zur absehbaren Entwicklung des Gesundheitszustandes ihrer Patienten machen.
Ihre Kenntnis der Verfahren und die Tatsache, dass sie ihren Patienten medizinische Behandlungen anbieten oder verschreiben, macht sie zu Bezugspersonen, die zu einer korrekten Leistungsermittlung und zum Erfolg beruflicher Eingliederungsmassnahmen beitragen. Sie werden daher während des gesamten IV-Verfahrens, von der Antragstellung bis zur Entscheidung und darüber hinaus, miteinbezogen.
Um Ihre Antworten schneller bearbeiten zu können, verwenden wir einen OCR-Reader. Wenn Sie von uns ein Formular per Post erhalten haben, senden Sie uns bitte die erste Seite des Fragebogens auf dem unsere OCR-Codes vermerkt sind.
Fakturierung
Wir möchten die Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten verbessern. Ziel ist unkomplizierte und einfache Formen zu entwickeln und ineffiziente Formen auszumerzen.
Berufliche Eingliederung
Besteht aus den folgenden Tätigkeiten:
- Beratung
- Abklärung
- Integrationsmassnahmen
- Erstmalige Ausbildung
- Umschulungen
- Arbeitsvermittlung
- Coaching
- Hilfsmittel
Die bisher bekannteste Form der Zusammenarbeit mit den Ärzten waren die bekannten Arztberichte. Sie bleiben für viele Situationen nötig. Ebenfalls die Gutachten bleiben erhalten. Neu aber ist vor allem die Möglichkeit mit finanzieller Unterstützung durch die IV an Gesprächen zur sozio-professionellen Eingliederung teilzunehmen, sei es in Ihrer eigenen Praxis, in Institutionen der IV oder auch auf der IV-Stelle. Dieser verbale Austausch wird auch für Psychologen gefördert und von der IV kompensiert.
Bericht | Bericht | |
---|---|---|
Mandatgeber | Casemanager oder Eingliederungsberater | Casemanager oder Eingliederungsberater |
Finanzierungsmodus | Tarmed | Rundschreiben 350 |
Kosten | Vgl. Tarmedrichtlinien | Fr. 50.- pro Viertelstunde inkl. Reisezeit und –spesen |
Fakturierung | Tarmedformular über Homepage herunterladbar | Mit der Einladung zum Gespräch verschickt der IVVertreter das Rechnungsformular (Rechnung an die IV) und erwähnt das Ereignis in die DMS. Der Rechnungssteller erwähnt auf der Rechnung dieses Ereignis und listet die zu verrechnenden Punkte detailliert auf. |
Entscheidungscode | Sich auf die Nummer der Mitteilung beziehen | |
Rahmenbedingungen | Zu jedem Zeitpunkt während einer Gesuchsabwicklung | Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung oder Auswertung einer beruflichen Eingliederung |
Bericht | Gespräch | |
---|---|---|
Mandatgeber | Casemanager oder Eingliederungsberater | Casemanager oder Eingliederungsberater |
Finanzierungsmodus | Tarifvereinbarung der IV | Tarifvereinbarung der IV |
Kosten | Vgl. Richtlinien der Vereinbarung | Fr. 35.50 pro Viertelstunde inkl. Reisezeit und –spesen |
Fakturierung | Rechnungsformular Rechnung an die IV | Mit der Einladung zum Gespräch verschickt der IV-Vertreter das Rechnungsformular (Rechnung an die IV) und macht einen Eintrag in die DMS. Der Rech-nungssteller erwähnt auf der Rechnung die Veranstaltung und listet die zu verrechnenden Punkte detailliert auf. |
Entscheidungscode | Nummer des Entscheids | |
Rahmenbedingungen | Zu jedem Zeitpunkt während einer Gesuchsabwicklung | Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung oder Auswertung einer beruflichen Eingliederung |
Weitere Dienstleistungen
Die Folgenden Dienstleistungen, welche der Invalidenversicherung in Rechnung gestellt werden, müssen mit dem Standardformular gemäss dem "Forum Datenaustauch" eingereicht werden:
- Zahnarzt-Tarif (SSO)
- Ergotherapie-Tarif (EVS)
- Chiropraktoren-Tarif (ChiroSuisse)
- Frühintervention Autismus
- Tarmed
Weitere Informationen finden Sie unter dem unterstehenden Link der Zentralen Ausgleichskasse. Bei zusätzlichen Fragen können Sie sich an Ihren Berufsverband oder an die Abteilung Sachleistungen der Zentralen Ausgleichstelle wenden.