Abstimmung vom 25. September 2022: AHV-Reform wird angenommen

Die Stimmberechtigten und die Mehrheit der Kantone sagen Ja zur Stabilisierung der AHV! Das Abstimmungsergebnis vom 25.09.2022 wurde hauchdünn angenommen: 50.57% stimmten für die Änderung des AHV-Gesetzes und 55.07% für die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 0.4 %.

Damit ist der Weg für die Modernisierung und Finanzierung der AHV frei. Dank der Erhöhung der Mehrwertsteuer erhält die AHV mehr Geld, um ihre Ausgaben decken zu können. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Die Rente kann neu flexibel, zwischen 63 und 70 Jahren, bezogen werden. Ebenfalls können durch die Weiterarbeit nach dem 65. Altersjahr die Rente verbessert oder Beitragslücken geschlossen werden.

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Es ist noch nicht klar, wann die Änderungen in Kraft treten. Wir gehen davon aus, dass dies ab dem 1. Januar 2024 der Fall sein wird. Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen beginnt dann ein Jahr später.

Wir arbeiten an der Umsetzung der Reform. Uns fehlen zurzeit noch viele Ausführungsbestimmungen. Daher können wir leider keine verbindlichen Auskünfte erteilen und noch keine Berechnungen erstellen.