Ergänzungsleistungen für Familien: Ein neues Kapitel für die KSVA
Die Freiburgerinnen und Freiburger haben am Sonntag das Gesetz über die Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG) im obligatorischen Finanzreferendum angenommen. Nach 20 Jahren des Wartens wurde das Gesetz mit 69,6 % Ja-Stimmen angenommen. Das (FamELG) konkretisiert Artikel 60 der kantonalen Verfassung von 2004 und wurde am 8. Februar vom Grossen Rat mit 90 zu 10 Stimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.
Die Altersgrenze für die Berechtigten wurde auf 12 Jahre festgelegt und die Finanzierung wird vollständig vom Kanton übernommen. Der Staatsrat ist der Ansicht, dass Kinder keine Ursache für Armut sein dürfen und sieht in diesem Gesetz eine Massnahme zur Unterstützung von einkommensschwachen Familien, um zu verhindern, dass diese auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Die Bearbeitung dieser neuen Leistung, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wird von unserer Anstalt übernommen. Die Umsetzung dieser Leistung wird in den kommenden Monaten eine Herausforderung für unsere Organisation darstellen.