Informationen zu den Ergänzungsleistungen (EL) ab 1. Januar 2027
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben die neue Verfügung mit Gültigkeit ab 01.01.2027 erhalten, welche die verschiedenen gesetzlichen Anpassungen berücksichtigt. Bitte überprüfen Sie das Berechnungsblatt sorgfältig und teilen Sie uns jede Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Situation sowie derjenigen Familienmitglieder mit.
Wir nutzen diese Gelegenheit um Ihnen folgende wichtige Informationen mitzuteilen.
Prämie Krankenversicherung
Wir bitten Sie, den Bruttobetrag (vor Abzug der Umverteilung der CO2-Abgabe) der effektiven Prämie, die in unserer Berechnung berücksichtigt wurde, zu überprüfen. Sollten Sie eine Abweichung feststellen, bitten wir Sie, uns eine Kopie der Versicherungspolice für das Jahr 2027. Wir erinnern Sie daran, dass nur der jährliche Betrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung als Ausgabe anerkannt wird. Prämien, die für Zusatzversicherungen gezahlt werden, werden nicht berücksichtigt.
13. AHV-Rente
Die 13. Altersrente wird jedes Jahr im Dezember ausbezahlt. Die Auszahlung dieser 13. AHV-Rente hat keinerlei Auswirkungen auf den Anspruch auf Ergänzungsleistungen, da sie bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird.
Revisionsantrag / Einsprache
Zusammen mit der Verfügung erhalten Sie ein detailliertes Berechnungsblatt. Die aufgeführten Beträge stammen von der letzten Revision oder von der Erstanmeldung. Falls Sie eine Revision wünschen, ist es nicht erforderlich, Einsprache gegen die Verfügung zu erheben. Es ist ausreichend, wenn Sie uns innert 30 Tagen die aktuellen Belege (Kontobescheinigungen, Krankenversicherungspolice usw.), die ab 01.01.2027 gültig sind, zustellen.
Verrechnung AHV/IV/EO-Beiträge für Nichterwerbstätige
Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, müssen die obligatorischen Beiträge an die AHV/IV/EO entrichten. Der monatliche Mindestbeitrag (inklusive Verwaltungskosten) beträgt CHF 47.35 und wird direkt von der Ergänzungsleistung in Abzug gebracht. Wenn Sie von dieser Massnahme betroffen sind, finden Sie auf Ihrer Verfügung die vorgesehenen Verrechnungen.
Auszahlung der Ergänzungsleistungen
Auf unserer Internetseite finden Sie unter dem untenstehenden Link die Auszahlungstermine für die Ergänzungsleistungen für das Jahr 2027.
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse des Kantons Freiburg