Informationen zu den Ergänzungsleistungen für Familien (FAMEL) ab 1. Januar 2027
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben eine neue Verfügung über Ihre Familienergänzungsleistungen (FamEL) erhalten. Diese gilt ab dem 1. Januar 2027 und berücksichtigt die Änderungen, die ab diesem Datum gelten.
Bitte prüfen Sie das Berechnungsblatt, das Sie zusammen mit der Verfügung erhalten haben. Wenn Angaben nicht stimmen oder nicht mehr aktuell sind, teilen Sie uns dies bitte mit.
Wir möchten Sie auch an einige wichtige Punkte erinnern.
Änderungen der persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Situation
Jede Änderung, die Ihren Leistungsanspruch beeinflussen könnte, muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Dies betrifft insbesondere Änderungen des Einkommens, der beruflichen Situation, des Wohnsitzes, der Familienzusammensetzung oder des Vermögens sowie alle sonstigen Änderungen, die Ihre Familienmitglieder betreffen.
Prämie Krankenversicherung
Wir bitten Sie, die in unserer Berechnung berücksichtigten Bruttoprämien der Krankenversicherung (vor Abzug der Rückverteilung der CO₂-Abgabe) für sämtliche Familienmitglieder zu überprüfen.
Sollten Sie Abweichungen feststellen, bitten wir Sie, uns die Krankenversicherungspolicen für das Jahr 2027 einzureichen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass bei der Berechnung ausschliesslich die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden. Prämien für Zusatzversicherungen werden nicht anerkannt.
Revisionsantrag / Einsprache
Ihrer Verfügung liegt ein detailliertes Berechnungsblatt bei.
Falls sich einzelne Aspekte Ihrer Situation geändert haben oder Angaben aktualisiert werden müssen, bitten wir Sie, uns die entsprechenden Belege einzureichen, damit wir prüfen können, ob eine Revision Ihres Dossiers erforderlich ist.
Wenn Sie die Verfügung anfechten möchten, verweisen wir Sie auf die darin aufgeführten Rechtsmittel und Einsprachefristen.
Die Einreichung neuer Belege oder eines Revisionsgesuchs hat keine aufschiebende Wirkung auf die Einsprachefrist.
Verrechnung AHV/IV/EO-Beiträge für Nichterwerbstätige
Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, müssen die obligatorischen Beiträge an die AHV/IV/EO entrichten. Der monatliche Mindestbeitrag (inklusive Verwaltungskosten) beträgt CHF 47.35 und wird direkt von der Ergänzungsleistung in Abzug gebracht. Wenn Sie von dieser Massnahme betroffen sind, finden Sie auf Ihrer Verfügung die vorgesehenen Verrechnungen.
Auszahlung der Familienergänzungsleistungen
Die Auszahlungstermine der Familienergänzungsleistungen (FamEL) für das Jahr 2027 finden Sie auf unserer Internetseite unter dem untenstehenden Link.
Freundliche Grüsse
Ausgleichskasse des Kantons Freiburg