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Medizinische Begutachtungen

Wird ein IV-Gesuch eingereicht, muss die IV-Stelle für die Feststellung des Leistungsanspruchs alle wesentlichen Tatsachen abklären. Die IV-Stelle beschafft sich zu diesem Zweck unter anderem alle nötigen Informationen über den Gesundheitszustand der versicherten Person, insbesondere die Arztberichte der behandelnden Ärzte. Falls nötig, kann die IV-Stelle monodisziplinäre, bidisziplinäre oder polydisziplinäre medizinische Gutachten erstellen lassen bei unabhängigen Gutachtern oder medizinischen Gutachtenzentren.

Öffentliche Liste über beauftragte Sachverständige und Gutachterstellen der Invalidenversicherungs-Stelle des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel 41b der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV):

Öffentliche Liste (PDF, 1.8 Mo)