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Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung
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IPV - Online-Antrag

Das Gesuch (online) muss bis spätestens den 31. August 2024 bei uns eingereichtwerden. Der Anspruch auf Prämienverbilligung entsteht frühestens ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag (per Internet) bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse eingereicht wird.

Zum Ausfüllen dieses Online-Formulars haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Wenn Sie eine Brief der AHV-Kasse mit Ihren persönlichen Zugangsdaten und einem QR-Code erhalten haben, klicken Sie auf diesen Link:

Antrag auf Prämienverbilligung

2. Wenn Sie einen neuen Antrag auf Prämienverbilligung online stellen möchten, ohne eine Brief der AHV erhalten zu haben, klicken Sie auf diesen Link:

Antrag auf Prämienverbilligung

Die im Formular erfassten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung:

Datenschutzerklärung